Flüchtlings- bewegungen


Was ist Asyl?

Das Wort Asyl kommt aus der griechischen Sprache und bedeutet "Heim" oder "Unterkunft". Asyl ist ein politischer Schutz, der Personen gewährt wird, die in ihrem Heimatland politisch verfolgt oder bedroht werden. In Deutschland wird Asyl durch das Asylgesetz geregelt und bietet Asylsuchenden rechtliche Sicherheit und Schutz vor Verfolgung.

Asylsuchende und Asylbewerber

Asylsuchende sind Personen, die beabsichtigen, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen, aber diesen Antrag noch nicht beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingereicht haben. Sobald sie einen Antrag gestellt haben, werden sie als Asylbewerber bezeichnet. Asylbewerber müssen ihre Verfolgungserfahrungen darlegen, damit das BAMF entscheiden kann, ob sie asylberechtigt sind oder nicht.

Wer wird Asylbewerber genannt?

Asylbewerber sind Menschen, die sich bereits im Asylverfahren befinden. Das BAMF bearbeitet ihre Anträge individuell. Asylbewerber müssen schildern, wie und warum sie verfolgt werden. Das BAMF beurteilt, ob ein Bewerber asylberechtigt ist, ob er den Flüchtlingsstatus erhält oder ob ihm beides verweigert wird.

Asylberechtigung

Das Asylrecht in Deutschland umfasst den Schutz für Personen, die in ihrem Herkunftsland bei einer Rückkehr schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Die relevanten Merkmale für die Asylberechtigung sind:

ohne eine Fluchtalternative im Herkunftsland oder anderweitigen Schutz vor Verfolgung zu haben.

Historische Entwicklung des Asylrechts

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Recht auf Asyl im Grundgesetz (GG) verankert. Artikel 16a besagt, dass "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 wurde zudem das Recht auf Asyl festgehalten. In den 1990er Jahren stieg die Zahl der Asylbewerber erheblich, was zu einem "Asylkompromiss" führte, der darauf abzielte, Asylmissbrauch zu verhindern und Verfahren zu beschleunigen. Der Begriff "Asylmissbrauch" wird politisch oft verwendet, um Ängste zu schüren und Vorurteile gegenüber Geflüchteten zu verstärken. Im Jahr 1992 zählten deutsche Behörden fast 440.000 Asylbewerber, jedoch wurden nur rund 4,3 Prozent der Anträge anerkannt. In dieser Zeit kam es zu rassistischer und ausländerfeindlicher Gewalt in Deutschland, wie die Anschläge in Rostock-Lichtenhagen und Mölln zeigen.

Asylmissbrauch

Der Begriff "Asylmissbrauch", auch als Asylbetrug bekannt, ist ein politisches Schlagwort, das häufig im deutschen Diskurs über Asylrecht und Asylpolitik verwendet wird. Insbesondere die Parteien CDU, CSU und die sozialdemokratische Partei (SPD) haben diesen Ausdruck in ihren politischen Debatten und Wahlkämpfen aufgegriffen. Das Wort findet auch Anwendung in der Rhetorik rechtsextremer Parteien wie der NPD, der mittlerweile nicht mehr aktiven DVU und der Pro-Bewegung sowie in den Diskursen von rechtskonservativen und rechtspopulistischen Parteien wie der AfD und den Republikanern. Durch die Nutzung dieses Begriffs konnten Extremisten Gewaltakte gegen Asylsuchende und Menschen mit Migrationshintergrund rechtfertigen und legitimieren. Der Begriff wird oft verwendet, um Ängste zu schüren und Vorurteile gegenüber Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund zu verstärken und zu legitimieren.

Asylrechtsverschärfungen seit 2014

In den letzten Jahren gab es mehrere gesetzliche Änderungen, die das Asylrecht in Deutschland verschärften. Dazu gehören:

Das Dublin-Verfahren

Das Dublin-Verfahren regelt, welches EU-Land für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Ziel ist es, sicherzustellen, dass jeder Asylantrag nur in einem bestimmten Land bearbeitet wird, um zu verhindern, dass Asylsuchende zwischen mehreren Ländern "herumgeschoben" werden. Das Verfahren wird durch die Dublin III-Verordnung geregelt, die festlegt, dass der erste EU-Staat, in dem ein Asylsuchender ankommt, für die Bearbeitung seines Asylantrags verantwortlich ist.

Asylverfahren:

Ankunft in Deutschland

Sobald eine Person in Deutschland ankommt und Asyl beantragen möchte, muss sie dies unverzüglich den zuständigen Behörden mitteilen. Dies kann bereits an einem Grenzübergang, einem Flughafen oder in einer Aufnahmeeinrichtung geschehen.

Registrierung

Registrierung bei Polas (Polizeiauskunftssystem): Die erste Phase im Asylverfahren ist die Registrierung, die in der Regel in einer Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt. Während dieses Schrittes werden folgende Informationen erfasst:

Asylantrag stellen

Nach der Registrierung hat die Person die Möglichkeit, einen formellen Asylantrag zu stellen. Dies erfolgt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Der Antrag beinhaltet:

Anhörung

Nach der Antragstellung findet in der Regel eine Anhörung statt. Bei dieser Anhörung müssen die Asylsuchenden ihre Fluchtgründe vor dem BAMF darlegen. Es ist wichtig, dass die Personen alle relevanten Informationen und persönliche Erlebnisse schildern, da die Entscheidung über den Asylantrag wesentlich von diesen Angaben abhängt.

Entscheidung des BAMF

Das BAMF prüft den Antrag und trifft eine Entscheidung, die in der Regel innerhalb weniger Monate erfolgt. Es gibt verschiedene mögliche Entscheidungen:

  1. Anerkennung als Asylberechtigter:

    Bedeutung: Eine Person, die als asylberechtigt anerkannt wird, erhält Schutz gemäß dem deutschen Asylrecht. Das bedeutet, dass Anliegen an die deutsche Regierung für die persönliche Sicherheit und ein Leben ohne Angst vor Verfolgung zurückgenommen werden.

    Aufenthaltsstatus: Asylberechtigte erhalten zunächst einen Aufenthaltstitel für drei Jahre. Nach diesem Zeitraum kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

  2. Anerkennung als Flüchtling (nach der Genfer Flüchtlingskonvention):

    Bedeutung: Wenn eine Person als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wird, bedeutet das, dass sie aus einem Land stammt, in dem ernsthafte Verfolgung oder Bedrohung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe besteht.

    Aufenthaltsstatus: Flüchtlinge erhalten einen Aufenthaltstitel für drei Jahre. Nach drei Jahren kann bei Vorliegen bestimmter Bedingungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt werden.

  3. Subsidiärer Schutz:

    Bedeutung: Wenn ein Asylantrag nicht vollständig anerkannt wird, kann subsidiärer Schutz gewährt werden, wenn die Person bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthaften Gefahren, wie z.B. Folter oder lebensbedrohlicher Gewalt, ausgesetzt wäre.

    Aufenthaltsstatus: Personen mit subsidiärem Schutz erhalten einen Aufenthaltstitel für ein bis zwei Jahre. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Gefahrenverhältnisse im Herkunftsland weiterhin bestehen. Auch hier ist eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nach mehreren Jahren unter bestimmten Bedingungen möglich.

  4. Ablehnung:

    Bedeutung: Wird ein Asylantrag abgelehnt, hat die Person keinen Schutzstatus und kann zur Ausreise aus Deutschland aufgefordert werden. In vielen Fällen kann gegen eine Ablehnung Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben werden.

    Aufenthaltsstatus: In diesem Fall ist der Aufenthalt in Deutschland nicht mehr rechtmäßig. Die Person hat in der Regel einen bestimmten Zeitraum (z.B. bis zu 30 Tage) für die Ausreise. Bei unter bestimmten Umständen kann jedoch auch ein Duldungsstatus erlangt werden, wenn zum Beispiel eine Abschiebung vorübergehend nicht möglich ist.